Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AbgrabG NRW
Alle Überschriften einklappen
AbgrabG NRW
info
Abgrabungsgesetz NRW
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
§ 11 Betretungsrecht
Die mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes, insbesondere vor der Abgrabung sowie bei der Beaufsichtigung der Abgrabung und Herrichtung, Abbau- und Betriebsgelände zu betreten.
Import:
20.10.2024