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Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
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Spezialisierungen
Medizinrecht
§ 47
(1) Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.
Import:
20.09.2024