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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Öffentliches Recht
Europarecht
Art. 137 [Tagungen der Euro-Gruppe]
Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Protokoll betreffend die Euro-Gruppe festgelegt.
Import:
22.01.2026