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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Öffentliches Recht
Europarecht
Art. 68 [Strategische Leitlinien]
Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.
Import:
17.01.2026