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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Öffentliches Recht
Europarecht
Art. 72 [Nationale Zuständigkeiten; Ordre-public-Vorbehalt]
Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
Import:
18.01.2026