Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AO
Alle Überschriften einklappen
AO
info
Abgabenordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
§ 17 Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.
Import:
20.09.2024