Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AO
Alle Überschriften einklappen
AO
info
Abgabenordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.
Import:
20.09.2024