Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ArbGG
Alle Überschriften einklappen
ArbGG
info
Arbeitsgerichtsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
§ 73 Revisionsgründe
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.
(2) § 65 findet entsprechende Anwendung.
Import:
20.09.2024