Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AsylG
Alle Überschriften einklappen
AsylG
info
Asylgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
§ 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht
Im Falle der Antragsrücknahme oder des Verzichts gemäß § 14a Abs. 3 stellt das Bundesamt in seiner Entscheidung fest, dass das Asylverfahren eingestellt ist und ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt.
Import:
20.09.2024