Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BauGB
Alle Überschriften einklappen
BauGB
info
Baugesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
§ 202 Schutz des Mutterbodens
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Import:
20.09.2024