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BauO 2018 NRW
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Landesbauordnung 2018 NRW
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§ 45 Blitzschutzanlagen
Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
Import:
22.10.2024