Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayBO
Alle Überschriften einklappen
BayBO
info
Bayerische Bauordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
Art. 74 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sind Bauprodukte entgegen
Art. 21
mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
Import:
24.11.2025