Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayBO
Alle Überschriften einklappen
BayBO
info
Bayerische Bauordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
Art. 84 Inkrafttreten
1
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft.
2
Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und von örtlichen Bauvorschriften treten jedoch bereits am 1. August 1962 in Kraft.
Import:
24.11.2025