BayDiG Bayerisches Digitalgesetz
BayDiG
Bayerisches Digitalgesetz
1Der Freistaat Bayern gestaltet und fördert die Digitalisierung im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Wirtschaft. 2Die Maßnahmen des Freistaates Bayern zielen insbesondere auf
- 1.die Förderung digitaler Technologien am Digitalstandort Bayern,
- 2.den Ausbau digitaler Bildungsangebote, insbesondere an Schulen und Hochschulen, sowie allgemeiner digitaler Weiterbildungs- und Informationsangebote,
- 3.die Förderung der digitalen Daseinsvorsorge, insbesondere leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen sowie digitaler Inklusion und Teilhabe,
- 4.eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Mobilitätsbereich,
- 5.die Digitalisierung in Gesundheit und Pflege,
- 6.die Stärkung der Digitalisierung in der Wissenschaft,
- 7.die Stärkung digitaler Grundkompetenzen in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung,
- 8.den digitalen Verbraucherschutz und die Stärkung digitaler Kompetenzen der Verbraucher,
- 9.die Förderung digitaler Geschäftsmodelle,
- 10.die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Digitalberufen,
- 11.die Stärkung der IT-Sicherheit in Staat, Verwaltung und Wirtschaft,
- 12.die Digitalisierung der Verwaltung und den Ausbau digitaler Verwaltungsangebote,
- 13.die Vereinfachung und nutzerfreundliche Gestaltung von Verwaltungsleistungen,
- 14.die Bereitstellung offener Daten der Verwaltung und
- 15.die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Dienste.
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