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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht II: Grundrechte
Art. 112
(1)
Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich.
(2)
Beschränkungen des Rundfunkempfanges sowie des Bezuges von Druck-Erzeugnissen sind unzulässig.
Import:
24.11.2025