Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
[Bay]ERVV
Alle Überschriften einklappen
[Bay]ERVV
info
E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 4 Ersatzeinreichung
Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Justizbehörde im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.
Import:
24.11.2025