BayEUG Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
BayEUG
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
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1Es besteht ein Bayerisches Landesamt für Schule mit Sitz in Gunzenhausen. 2Es ist dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnet.
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Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften erfüllt es landesweit insbesondere Aufgaben der schulischen Personalverwaltung, Schulfinanzierung, Zeugnisanerkennung sowie des Schulsports.
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