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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
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Bildungsrecht
Art. 125 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
2
Art. 122 Abs. 4
tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.
Import:
24.11.2025