Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayFAG
Alle Überschriften einklappen
BayFAG
info
Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Art. 13d ÖPNV-Zuweisungen
Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund werden jährlich 94 300 000 € für Zuweisungen nach Art. 27 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern verwendet.
Import:
24.11.2025