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Bayerisches Pressegesetz
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Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Art. 2 Errichtung von Verlagen und Pressebetrieben
(1)
Die Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs des Pressegewerbes bedarf keiner gewerberechtlichen Zulassung.
(2)
Die für alle Gewerbebetriebe geltenden Vorschriften bleiben unberührt.
Import:
24.11.2025