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Bayerisches Waldgesetz
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Art. 49 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf durch dieses Gesetz aufgehobene oder geänderte Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.
Import:
24.11.2025