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[Bay]ZustVBau
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Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen
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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
§ 4 Zuständigkeit für Bescheinigungen
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind zuständige Behörden für die Bescheinigungen nach
§ 6b Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes
und nach
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
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Import:
24.11.2025