Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BBG
Alle Überschriften einklappen
BBG
info
Bundesbeamtengesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
§ 30 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Import:
20.09.2024