Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BImSchG
Alle Überschriften einklappen
BImSchG
info
Bundes-Immissionsschutzgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
§ 46 Emissionskataster
Soweit es zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erforderlich ist, stellen die zuständigen Behörden Emissionskataster auf.
Import:
20.09.2024