Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BLV (außer Kraft)
Alle Überschriften einklappen
BLV (außer Kraft)
info
Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Import:
20.09.2024