Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BLV (außer Kraft)
Alle Überschriften einklappen
BLV (außer Kraft)
info
Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
§ 12 Mittlerer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
Import:
20.09.2024