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§ 10 [Anweisungsbefolgungspflicht der Versammlungsteilnehmer]
Alle Versammlungsteilnehmer sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anweisungen des Leiters oder der von ihm bestellten Ordner zu befolgen.
Import:
20.09.2024