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Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Art. 38 Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Union
in Kraft.
Sie gilt ab dem 24. September 2023.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Import:
14.01.2026