Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
DRiG
Alle Überschriften einklappen
DRiG
info
Deutsches Richtergesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
§ 104 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
Import:
20.09.2024