Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
DSGVO
Alle Überschriften einklappen
DSGVO
info
Datenschutz-Grundverordnung
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Art. 63 Kohärenzverfahren
Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.
Import:
16.01.2026