Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
EGBGB
Alle Überschriften einklappen
EGBGB
info
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
info
Zur Einzelansicht
Art. 50
Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
Import:
06.10.2025