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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
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§ 9 Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung
Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.
Import:
23.02.2024