Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ElektroG
Alle Überschriften einklappen
ElektroG
info
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
§ 44 Widerspruch und Klage
(1) Gegen Verwaltungsakte nach § 15 Absatz 4 Satz 1 oder § 38 Absatz 3 ist ein Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.
(2) Die Klage gegen eine Anordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 oder nach § 38 Absatz 3 hat keine aufschiebende Wirkung.
Import:
20.09.2024