Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
EnWG
Alle Überschriften einklappen
EnWG
info
Energiewirtschaftsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
§ 101 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen (§ 104 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) werden von dem nach § 98 zuständigen Gericht erlassen.
Import:
20.09.2024