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Fahrzeug-Zulassungsverordnung
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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1.
die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
2.
die Zulassung ihrer Anhänger.
Import:
01.01.2026