Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FZV
Alle Überschriften einklappen
FZV
info
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 125 - 126)
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
Abbildung Vorderseite:
Abbildung Rückseite:
Import:
01.01.2026