FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung
FZV
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- 1.
- Schematische Darstellung eines Versicherungskennzeichens mit fälschungserschwerender Schrift – FE-Schrift
Enthält eine Zeile nur eine oder zwei Ziffern oder einen oder zwei Buchstaben, so sind Zahlen und Buchstaben in der Mitte der Zeile anzubringen. Der Abstand vom Rand ist entsprechend zu vergrößern; die übrigen Abstände dürfen nur bis zum angegebenen Höchstmaß vergrößert werden. - 2.
- SchriftSchriftart und -größe richten sich nach DIN 1451-2:1986-02 (Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 2.3.1 und 2.3.2). Abweichend davon darf die Beschriftung auch nach dem Schriftmuster „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift) erfolgen. Die Beschriftung muss dann den Schriftmustern „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Gladbach, bezogen werden.
- 3.
- Maße
Art der Beschriftung Schrifthöhe Schriftbreite Waagerechter Abstand
der Ziffern und Buchstaben
voneinanderWaagerechter Abstand der
Beschriftung vom schwarzen,
blauen oder grünen Rand
mindestensSenkrechter Abstand
der Ziffern und Buchstaben
voneinanderSenkrechter Abstand der
Beschriftung vom schwarzen,
blauen oder grünen RandLänge
des TrennungsstrichesBreite des schwarzen,
blauen oder grünen RandesHöhe des Kennzeichens
einschließlich schwarzem,
blauem oder grünem RandBreite des Rahmens
einschließlich schwarzem,
blauem oder grünem Randmm mm mm mm mm mm mm mm mm mm a) des Kennzeichens 49 7 Ziffern:
8 bis 15
Buchstaben:
5 bis 15Ziffern:
9
Buchstaben:
612 6 – 4 130 105,5 b) des unteren
Randes4 0,57 1 2 – – 2 – – – - 4.
- ErgänzungsbestimmungenDie Ecken des Versicherungskennzeichens müssen mit einem Halbmesser von 10 mm abgerundet sein. Die Beschriftung des Kennzeichens darf nicht mehr als 1,5 mm über die Grundfläche hervortreten. Beim Zusammentreffen von mehr als 2 Buchstaben oder mehr als 2 Ziffern erfolgt die Beschriftung in fetter Engschrift. Bei Verwendung der Mittel- oder Engschrift nach DIN 1451-2:1986-02 darf der Buchstabe Q nicht verwendet werden. Die Farbtöne des Randes und der Beschriftung sind dem Farbregister RAL 840 HR zu entnehmen, und zwar für schwarz RAL 9005, blau RAL 5012 und grün RAL 6010; der Farbton des Untergrundes des Kennzeichens ist weiß (ws) nach DIN 6171, Tabelle 3. Bei Verwendung von Stahlblech muss die Blechstärke mindestens 0,35 mm, bei Aluminiumblech mindestens 0,50 mm betragen. Wird anderes Material verwendet, so muss es eine entsprechende Festigkeit besitzen.
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