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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 16 Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
Eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur voraussichtlichen Höhe der Kosten abhängig gemacht werden.
Import:
20.10.2024