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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 29 Verwaltungsvorschriften
Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes.
Import:
20.10.2024