Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GenG
Alle Überschriften einklappen
GenG
info
Genossenschaftsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Kapitalgesellschaftsrecht
§ 96 Verfahren bei Nichtigkeitsklage
Das Verfahren über die Klage auf Nichtigkeitserklärung und die Wirkungen des Urteils bestimmen sich nach den Vorschriften des § 51 Abs. 3 bis 5.
Import:
20.09.2024