Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GG
Alle Überschriften einklappen
GG
info
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Art. 25 [Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechtes]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Import:
20.09.2024