Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GNotKG
Alle Überschriften einklappen
GNotKG
info
Gerichts- und Notarkostengesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
§ 68 Verhandlung über Dispache
Geschäftswert in dem Verfahren zum Zweck der Verhandlung über die Dispache ist die Summe der Anteile, die die an der Verhandlung Beteiligten an dem Schaden zu tragen haben.
Import:
20.09.2024