Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GOBRat
Alle Überschriften einklappen
GOBRat
info
Geschäftsordnung des Bundesrates
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.
Import:
20.09.2024