GOBT Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Ein Zwischenruf, der in die Niederschrift aufgenommen worden ist, wird Bestandteil des Plenarprotokolls, es sei denn, dass er mit Zustimmung des Präsidenten und der Beteiligten gestrichen wird.
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