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Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Öffentliches Recht
Europarecht
Art. 29 Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst.
Import:
13.01.2026