Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
HeilBerG NRW
Alle Überschriften einklappen
HeilBerG NRW
info
Heilberufsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Medizinrecht
§ 72 Verfahrensbeistand
Beschuldigte können sich in jeder Lage des Verfahrens bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder Kammerangehöriger als Beistand bedienen.
Import:
21.10.2025