Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
HeizkostenV
Alle Überschriften einklappen
HeizkostenV
info
Verordnung über Heizkostenabrechnung
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Mietrecht u.Ä.
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Import:
20.09.2024