Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
HGB
Alle Überschriften einklappen
HGB
info
Handelsgesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
§ 358 [Leistungszeit]
Bei Handelsgeschäften kann die Leistung nur während der gewöhnlichen Geschäftszeit bewirkt und gefordert werden.
Import:
20.09.2024