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Haager Gerichtsstandsübereinkommen
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Art. 18 Keine Legalisation2
Alle nach diesem Übereinkommen übermittelten oder ausgestellten Schriftstücke sind von jeder Legalisation
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oder entsprechenden Förmlichkeit einschließlich einer Apostille befreit.
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CH: Beglaubigung
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CH: Beglaubigung
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25.03.2026