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Heilmittelwerbegesetz
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Spezialisierungen
Medizinrecht
§ 5
Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden.
Import:
20.09.2024